Ihre Anwaltskanzlei in Feldkirch für Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Ihre verfassungsgemäßen Rechte

Dazu gehören nicht nur Ihre Grundrechte, sondern noch einige mehr wie zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ihre Rechte werden auch verletzt, wenn Ihre Wohnung ohne besonderen Anlass von der Polizei durchsucht wird oder wenn Sie diskriminiert werden, unabhängig davon, aus welchen Gründen dies geschieht. Wenn Ihre Rechte verletzt wurden, formulieren wir die Klageerhebung und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht.

Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten

Das Verwaltungsrecht bezieht sich auf Behörden und Ämter wie zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaften. Die häufigsten Anliegen, mit denen wir es zu tun haben, beziehen sich auf von einer Behörde ergangene Bescheide. Dabei kann es sich um eine Betriebsanlagengenehmigung handeln, um die Begründungen in einem negativen baurechtlichen Bescheid, um forst- oder straßenrechtliche Angelegenheiten oder um gewerberechtliche Probleme. In der Kanzlei von Mag. German Bertsch nehmen wir Ihre Anliegen ernst und beraten Sie nicht nur, sondern vertreten Sie auch unter anderem bei Berufungen.

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