Anwalt in Feldkirch für Strafsachen und Strafrecht

Wenn Sie beschuldigt werden …

… eine Straftat begangen zu haben, lautet unser erster Rat an Sie, sich an uns zu wenden und weder gegenüber der Polizei noch bei anderen Personen etwas zur Sache zu sagen, bevor wir nicht anwesend sind. Ihrer allerersten Aussage wird nämlich viel Gewicht beigemessen, aber Sie sind vielleicht nervös oder ängstlich und sagen vielleicht etwas, was nicht in allen Punkten stimmt. Das gilt für jede Art von Tatvorwurf, ob Sie jemanden schwer beleidigt haben, Hausfriedensbruch begingen oder ob Ihnen Körperverletzung oder Diebstahl zur Last gelegt wird.

Sie wurden zum Opfer einer Straftat

In einem solchen Fall können Sie mit unserer Unterstützung als Nebenkläger auftreten, um zum Beispiel Ihr Recht auf Schmerzensgeld geltend zu machen, oder auf eine angemessene Zahlung bei einer Sachbeschädigung. Dadurch wird uns Einblick in die Alten gewährt und Sie können den Ablauf der Ermittlungen und der gerichtlichen Verhandlung aktuell verfolgen.

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