Ihr Anwalt in Feldkirch für Fremden- und Asylrecht

Unsere Hilfe für Ihre Einwanderung

Das Fremdenrecht behandelt die Erlangung und Erteilung eines Aufenthaltstitels für eine vorübergehende oder dauerhafte Einwanderung nach Österreich. Einen solchen Titel benötigen alle Personen, die nicht aus dem EU- oder EWR-Raum kommen oder aus Liechtenstein, Island, Norwegen oder aus der Schweiz. In der Kanzlei von Mag. German Bertsch werden Sie ausführlich beraten, welche Art von Aufenthaltstitel beantragt werden sollte, aber auch zu den möglichen Rechtsmitteln, wenn Ihr Antrag abgelehnt worden sein sollte.

Ihr Anwalt für den Asylantrag

Wenn Sie begründete Angst vor einer Verfolgung in Ihrem Heimatland haben – wegen Ihrer Religion, Ihrer Nationalität, Ihrer Rasse oder wegen Ihrer Überzeugungen –, bin ich gern für Sie da, um einen korrekten Asylantrag zu stellen. Da es wichtig ist, dass Sie alles verstehen, kann ich jederzeit einen qualifizierten Dolmetscher hinzuziehen. Ich beantworte Ihnen alle Fragen und gebe Ihnen die nötigen Auskünfte, damit Ihr Antrag an die zuständige Behörde geht. Sollten rechtliche Gründe die Erteilung von Asyl verhindern, helfen wir Ihnen bei der Beantragung von subsidiärem Schutz, wenn in Ihrem Heimatland Ihre Unversehrtheit oder Ihr Leben in Gefahr wären.

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